Setzt ein Motorradfahrer seinen Überholvorgang fort, obwohl der in einer Fahrzeugkolonne vorausfahrende Fahrzeuglenker ebenfalls ausschert, beträgt seine Schuld am Unfall 70 Prozent. Dies entschied das Landgericht Potsdam in einem aktuellen Urteil (Az.: 7 S 167/05). So waren im gegenständlichen Fall die Richter der Meinung, dass die vom Beklagten angeführte "unklare Verkehrssituation" nicht gegeben war. Anhand des gesetzten Blinkers sowie des sonstigen Fahrverhaltens der Autofahrerin sei für den Kradlenker damit zu rechnen gewesen, dass die Frau einen Überholvorgang einleiten wollte. Deshalb hätte der Motorradfahrer die Geschwindigkeit verringern und sich eine Gelegenheit zum Einscheren suchen müssen. (kt)
Urteil: Vorsicht beim Überholen
Landgericht Potsdam: Motorradfahrer muss Gelegenheit zum Einscheren suchen