Männer können angeblich nicht zuhören, und Frauen nicht einparken. Manchmal liegt dies aber nicht an den weiblichen Fahrkünsten, sondern einfach am zu schmalen Stellplatz. So ging es jetzt einer Frau, die eine Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen gekauft hatte. Nachträglich zeigte sich, dass die Parklücken bei einer Breite von je 2,25 Metern lediglich für Kleinwagen geeignet waren. Größere Fahrzeuge konnten hier nur mit erheblichem Rangieraufwand von geübten Fahrern abgestellt werden. Nach Ansicht der ARAG-Experten hat die Frau das Recht auf einen finanziellen Ausgleich. Dieser Ansicht waren letztlich auch die Richter vom OLG Frankfurt am Main (Az.: 7 U 212/97). Sie verurteilten den Wohnungsverkäufer zur Rückzahlung von 14.000 Euro. (wkp)
Urteil: Zu schmaler TG-Platz ist Wohnungsmangel

OLG Frankfurt: Frau erhält 14.000 Euro als finanziellen Ausgleich vom Immobilienverkäufer