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Verkehrs- und Werkstattrecht: ZKF und ETL-Kanzlei Voigt kooperieren

28.04.2018 20:47 Uhr
Verkehrs- und Werkstattrecht: ZKF und ETL-Kanzlei Voigt kooperieren
Haben eine Kooperation geschlossen, die allen ZKF-Mitgliedsbetrieben im Alltag schnelle und kompetente Rechtshilfe ermöglichen soll: RA Bernd Matthias Höke, geschäftsführender Gesellschafter der bundesweit tätigen ETL Kanzlei Voigt (l.) und Peter Börner, Präsident des Zentralverbandes Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V.
© Foto: Udo Geisler, ZKF

Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik e.V. (ZKF) mit Sitz in Friedberg (Hessen) hat eine bundesweite Kooperation mit der auf Verkehrs- und Werkstattrecht spezialisierten Anwaltskanzlei ETL Voigt geschlossen. Im Fokus dabei steht das Thema Rechnungskürzungen, wo man sich aktive Hilfe aus der neuen Zusammenarbeit für die Mitgliedsbetriebe verspricht.

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Die ETL-Kanzlei Voigt ist für Geschäftskunden sowie Privatpersonen tätig und hat einen speziellen Fokus auf die Themen Werkstatt- und Verkehrsrecht. Hierbei vertritt ETL Voigt insbesondere die Interessen von Reparaturwerkstätten und Autohäusern auch gegenüber Versicherern.

Regionale Vertretung der Rechte aller Mitgliedsbetriebe

In seinem eigenen Newsletterdienst schreibt der ZKF, dass für seine Mitglieder "besondere Konditionen mit den Rechtsspezialisten" vereinbart seien, die man "insbesondere bei dem Thema Rechnungskürzungen, aber auch bei allen anderen Themen" rund um den jeweiligen Betrieb nutzen könne. Die bundesweit tätige Kanzlei unterhält derzeit bereits 28 Niederlassungen in ganz Deutschland und sei deshalb durch ihre Flächendeckung ein idealer Partner für alle ZKF-Betriebe; sie "ermöglicht den Verbandsmitgliedern eine regionale Vertretung ihrer Rechte", so der Zentralverband.

Wie und wo ZKF-Mitglieder die Hilfe in Anspruch nehmen können, erfahren die ZKF-Betriebe im geschützten Mitgliederbereich unter der Rubrik "Recht", wo auch das ausführliche Prozedere zur Kooperationsvereinbarung näher erläutert ist.   (wkp)

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