Von Helm bis Stiefel: Versicherungslösung für Zweirad und auch die Schutzkleidung

20.07.2026 10:10 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Mehr Sicherheit, weniger Kostenrisiko: Bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug werden auch die dabei in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung ersetzt.
© Foto: HUK-COBURG

Zweiradfahrer sind im Falle eines Unfalls deutlich schlechter gegen schwerwiegende Verletzungen geschützt. Neben einem verkehrssicheren und mängelfreien Mofa, Moped oder Krad mit hoher Motorleistung kommt es besonders auch auf eine bestmögliche Schutzkleidung an.

Wer also die Freiheit auf zwei Rädern genießen will, sollte sich auf eine gute Ausrüstung verlassen können. Hochwertige Schutzkleidung ist deshalb für Motorradfahrende unverzichtbar, geht aber oft ins Geld. Schnell kommen dafür einige Tausend Euro zusammen.

"Police schützt auch das, was die Biker:innen schützt"

Die HUK-Coburg ist sich dieser Tatsache bewußt und hat sich für Zweiradfreunde etwas Sinnvolles einfallen lassen. Ein besonderes Merkmal der HUK-Coburg Motorrad-Versicherung ist, dass bei einem Kaskoschaden am Fahrzeug auch die dabei in Mitleidenschaft gezogene Motorradschutzkleidung sowie die beschädigten Helme von Fahrerin/Fahrer und des Beifahrenden ersetzt werden. "Damit schützt die Police nicht nur das Bike, sondern auch das, was Bikerinnen und Biker schützt", so ein Sprecher des oberfränkischen Versicherungskonzerns.

Wichtig ist jedoch: Der Schutz greift nur, wenn die Kleidung in Zusammenhang mit einem Schaden am Motorrad beschädigt wird. Wird die Motorradjacke etwa bei einer Pause im Café gestohlen, ist sie nicht versichert.

Versicherungs-Umfang

"Die Mitversicherung gilt für typische Ausrüstungsstücke wie Helm, Jacke, Hose, Handschuhe, Stiefel – aber auch für moderne Sicherheitsfeatures wie Rückenprotektoren oder Airbag‑Westen", erläutert Michael Müller, Leiter Kraftfahrtabteilung der HUK-Coburg.

Durch die Mitversicherung der Ausrüstung reduziert die HUK-Coburg das finanzielle Risiko nach einem Kasko-Schadenereignis, zum Beispiel einem selbst verschuldeten Unfall, deutlich. Kundinnen und Kunden müssen ihre Ausrüstungsteile beim Abschluss der Versicherung übrigens nicht gesondert angeben.

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