"Die Anzahl der Wildunfälle blieb mit rund 276.000 zwar nahezu konstant. Die dadurch entstanden Schäden sind aber deutlich teurer geworden. Grund dafür sind die seit Jahren steigenden Reparaturkosten", sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.
Durchschnittsschaden steigt um 300 Euro
Im Durchschnitt kostete die Reparatur eines Wildunfalls rund 4.400 Euro. Das sind 300 Euro mehr als 2024. "Sowohl die Preise für Karosserieteile als auch die Stundensätze der Kfz-Werkstätten steigen stärker als die allgemeine Inflation. Das schlägt sich im Schadenaufwand nieder" so Käfer-Rohrbach. Rund 90 Prozent der Pkw in Deutschland sind gegen Wildunfälle versichert.
Versicherer warnen vor Wildunfällen im Herbst
Rein rechnerisch kommt es fast alle zwei Minuten zu einem Wildunfall und zu 756 Crahs mit Wildtieren pro Tag. Aufs Gesamtjahr gerechnet waren das 2025 die bereits erwähnten 276.000 Wildunfälle.
Besonders hoch ist die Gefahr im Frühling und im Herbst. Vor allem im April und Mai, aber auch im Oktober und November passieren überdurchschnittlich viele Wildunfälle. Gefährlich sind vor allem Dämmerungsphasen, wenn die Sicht eingeschränkt ist und Tiere unvermittelt auf die Fahrbahn laufen. Insbesondere im Herbst kommt hinzu, dass sich der Berufsverkehr zunehmend in die dunkleren Abendstunden verlagert.
Warnschilder beachten, Ausweichmanöver vermeiden
Um Wildunfälle zu vermeiden, sollten Warnschilder ernst genommen und die Geschwindigkeit verringert werden – besonders an Feld- und Waldrändern sowie in der Dämmerung. Taucht Wild auf der Straße auf, gilt: Fernlicht abblenden, Tempo reduzieren und keinesfalls riskante Ausweichmanöver unternehmen. Denn eine Kollision mit einem Baum oder einem anderen Fahrzeug ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Tier.
Richtiges Verhalten nach Unfall sichert schnelle Regulierung
Für eine reibungslose Schadenbearbeitung rät der GDV, die Unfallstelle zunächst abzusichern – etwa durch Einschalten des Warnblinklichts und Aufstellen eines Warndreiecks. Anschließend sollte die Polizei verständigt werden. Verletzte oder getötete Tiere sollten keinesfalls berührt werden. Das Bergen ist Aufgabe des zuständigen Försters oder Jagdpächters. Hilfreich für die Schadenregulierung sind zudem Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom beschädigten Fahrzeug. Darüber hinaus empfiehlt der GDV, sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen und den Versicherer möglichst frühzeitig zu informieren – auf jeden Fall, bevor das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Entschädigung durch Voll- bzw. Teilkaskoversicherung
Nach einem Wildunfall übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug – vorausgesetzt, es handelt sich um sogenanntes Haarwild wie Rehe oder Wildschweine. Einige Versicherer haben ihren Schutz inzwischen erweitert und decken auch Unfälle mit weiteren Tierarten oder sogar Tieren aller Art ab.
Wichtig für Versicherte: Ein Wildunfall wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Die Schadenfreiheitsklasse ergibt sich aus dem Schadenverlauf, also den bisher verursachten Autounfällen. Hat man ein Jahr lang keinen Unfall verursacht, wird man in die nächstbessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Je besser die Schadenfreiheitsklasse, desto höher der Rabatt auf die Versicherungsprämie. Schadenfreiheitsklassen gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung, in der Wildunfälle versichert sind, gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.