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Technische Überwachung: KÜS hofft auf weitere Liberalisierung

11.09.2018 14:08 Uhr
Peter Schuler
Peter Schuler: "Das ist gut für die KÜS und ihre Partner."
© Foto: KÜS

Bisher können nur die "Technischen Prüfstellen" die Begutachtung von Einzelfahrzeugen nach § 21 der StVZO durchführen. Das soll sich künftig ändern.

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Die KÜS rechnet mit einer weiteren Liberalisierung der technischen Überwachung in Deutschland. Laut der Organisation soll die bislang monopolisierte Tätigkeit nach § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) künftig auch für vom Kraftfahrt-Bundesamt dafür benannte Technische Dienste geöffnet werden.

"Die Absicht ist erkennbar, den § 21 zu liberalisieren – und das ist gut für die KÜS und ihre Partner", sagte Bundesgeschäftsführer Peter Schuler am Dienstag auf der Fachmesse Automechanika (bis 15. September 2018) in Frankfurt. Er verwies auf entsprechende Entwürfe der Änderungsverordnung zur StVZO. Mit dem Fall des Monopols werde die KÜS ihr Dienstleistungsportfolio erweitern.

Im § 21 der StVZO ist die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge geregelt. Das dazu nötige Gutachten war bisher einzig den "Technischen Prüfstellen" durch den amtlich anerkannten Sachverständigen vorbehalten. Es gibt verschiedene Bereiche, in denen ein Gutachten nach § 21 nötig ist – etwa wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und dann wieder in den Verkehr gebracht werden soll. Ein weiterer Fall ist die Begutachtung von Importfahrzeugen aus dem außereuropäischen Raum.

"Die KÜS hat viele Jahre für die Liberalisierung gekämpft. Es war immer unser Anliegen, dass unsere Partner nicht gegenüber denen anderer Organisationen benachteiligt werden dürfen", betonte Schuler. Mit der Neueinführung des europäischen Einzelgenehmigungsverfahrens vor zehn Jahren habe man für sich frühzeitig eine Perspektive erkannt und mit der Gründung des Technischen Dienstes den Grundstein für die kommende Durchführungserlaubnis gelegt. (rp)

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