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ZDK: Ergänzungen zur Corona-Nothilfe gefordert

25.03.2020 14:01 Uhr
ZDK: Ergänzungen zur Corona-Nothilfe gefordert
Jürgen Karpinski: "Aktuelle Situation ist eine Katastrophe."
© Foto: ProMotor

Schnellere Bonitätsprüfungen, vereinfachte Nachweise – ZDK-Präsident Karpinski hat Vorschläge gemacht, wie das milliardenschwere Hilfspaket der Regierung weiter angepasst werden sollte.

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) macht sich für Ergänzungen am milliardenschweren Corona-Hilfspaket der Bundesregierung stark. In einem Brief an Wirtschaftsminister Peter Altmaier macht Verbandspräsident Jürgen Karpinski mehrere Vorschläge, wie die betroffenen Autohäuser und Kfz-Betriebe in der Krise schnell und unbürokratisch unterstützt werden können.

Die aktuelle Situation sei für viele Autohändler eine "Katastrophe", weil sie die verkaufsstarke Frühjahrssaison treffe, erklärte Karpinski mit Blick auf geschlossene Verkaufsräume und abgesagte Kundenveranstaltungen. Dies führe zu erheblichen Umsatzausfällen, die sich abhängig von der Dauer der Krise für viele Betriebe existenzbedrohend auswirken würden.

"Die betroffenen Unternehmen werden auf die Inanspruchnahme der KfW-Unterstützungsprogramme angewiesen sein, um Pleiten zu vermeiden und die Mobilitätsdienstleistungen für die Kunden auch weiterhin bereitstellen zu können", unterstrich der Präsident laut ZDK in dem Schreiben. Die Berücksichtigung der Vorschläge werde zum Fortbestand der überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Unternehmen beitragen.

Die Vorschläge im Überblick

  • Die KfW übernimmt 100 Prozent des Ausfallrisikos. Die Hausbanken werden nicht mit einem eigenen Ausfallrisiko belastet und brauchen damit auch keine eigene Bonitätsprüfung durchzuführen.
  • Der Verzicht auf eine Bonitätsprüfung durch die KfW wird auf Kredite von bis zu zehn Millionen Euro erweitert. Bei Krediten bis zu 50 Millionen Euro reicht ein vereinfachter Nachweis nach dem Fast-Track-Verfahren.
  • Im Rahmen des Fast-Track-Verfahrens wird die Grenze eines schädlichen Umsatzrückgangs oder Ertragsrückgangs auf 50 Prozent erhöht. Veränderungen im Gesellschafterkreis durch Nachfolgeregelungen stellen kein Ausschlusskriterium dar.
  • Die über die KfW gesicherten Kredite werden mit einem qualifizierten Rangrücktritt durch die Hausbank versehen. Durch diese Maßnahme können die Darlehen im Rahmen einer Überschuldungsbilanz wie Eigenkapital behandelt werden. Hierdurch bleiben die Unternehmen nicht nur zahlungsfähig, es wird auch das Risiko einer Überschuldung deutlich verringert.

Briefe mit vergleichbarem Inhalt hattten auch der Volkswagen Audi-Partnerverband (VAPV) und der Verband der Mercedes-Benz Vertreter (VMB) an Altmaier geschickt.

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