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AUTOHAUS SteuerLuchs: Abgabefrist Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023

25.01.2023 13:51 Uhr | Lesezeit: 4 min
AUTOHAUS SteuerLuchs: Abgabefrist Grundsteuererklärung endet am 31. Januar 2023
Die AUTOHAUS-Steuerexperten Barbara Muggenthaler und Maximilian Appelt (beide RAW-Partner).
© Foto: RAW-Partner

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet Ende Januar. Wer bislang noch kein Erklärung abgegeben hat, bekommet eine Erinnerung. Danach sollte die versäumte Erklärung zeitnah nachgereicht werden, raten die Steuerexperten von RAW-Partner.

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Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg informiert darüber, dass die Frist zur Ab­gabe der Grundsteuererklärung am 31.01.2023 endet. Bislang haben rund 61 Prozent der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer die Grundsteuererklärung (Grundsteuer B) abgegeben. Unter anderem nachfolgende Punkte teilt das Ministerium mit:

  • Nach Ablauf der Frist gibt es voraussichtlich im ersten Quartal 2023 eine Erinnerung. Das ist allerdings keine Fristverlängerung. Spätestens nach der Erinnerung sollten versäumte Erklärungen deshalb unverzüglich nachgeholt werden. Andernfalls könnte es zu Verspätungszuschlägen und einer Schätzung des Grundsteuerwertes durch das Finanzamt kommen. Weil die Zeit für die Umsetzung der Reform knapp ist, ist ei­ne weitere Fristverlängerung nicht möglich.

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grund­steuer A) haben für die Abgabe ihrer Erklärung noch ein wenig Zeit. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnern. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A daher ausreichend. Die Erklä­rungen können jedoch auch jetzt schon eingereicht werden.
  • Diejenigen, die ihre Erklärung bereits abgegeben haben, erhalten den Grundsteuer­wert- und Grundsteuermessbescheid, sobald das Finanzamt die Erklärung bearbeitet hat. Die Bearbeitung und der Versand der Bescheide erstreckten sich noch bis ins Jahr 2024. Die neue Grundsteuer gilt ab dem Jahr 2025.

Hinweis:

Am 18. Januar 1023 hat sich die Bundessteuerberaterkammer mit einer Eingabe an das Bundes­ministerium der Finanzen gewandt und um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grund­steuererklärungen in beratenen Fällen bis zum 31. Mai 2023 gebeten. In einer Vielzahl von Fällen sei die fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen nicht möglich. In Anbetracht des nahenden Fristablaufs würden erst jetzt viele bisher unberatene Steuerpflichtige einen Steuerberater zur Erstellung der Feststellungserklärung aufsuchen. Bisher sieht es aber nicht danach aus, dass es eine Fristverlängerung gibt.

Interessant ist aber, dass der Bund selbst mitteilt, dass er die Frist für die rund 26.000 bun­deseigenen Liegenschaften nicht einhalten wird. Hier wird mit einer Abgabe erst bis Ende September 2023 gerechnet. Bis Mitte Januar hat der Bund noch keine einzige Grundsteuer­erklärung abgegeben.

Eigentümerinnen und Eigentümer werden gezwungen bis zum 31. Januar 2023 die Grundsteuer­erklärung abzugeben, derjenige der für die Gesetzgebung mitverantwortlich ist, stellt sich aber hin und sagt, dass für ihn die Frist nicht gilt. Da braucht sich die Politik nicht wundern, warum die Politikverdrossenheit in der Bevölke­rung zunimmt!

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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