Manchmal gibt es auch Vereinfachungen: Neue Azubis, die 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, brauchen dem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte vorzulegen, wenn sie ledig und ohne Kinder sind. Es reicht aus, wenn sie schriftlich bestätigen, dass es ihr erstes Dienstverhältnis ist und die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer), das Geburtsdatum und die Religionszugehörigkeit mitteilen. Mit diesen Angaben darf der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse I unterstellen und dementsprechend abrechnen. Als Beleg dient die Erklärung des Azubis, der sich dadurch den Weg zum Finanzamt erspart.
Lehrlingen, die verheiratet sind und/oder Kinder haben, bleibt der Weg zum Finanzamt nicht erspart. Sie müssen sich eine so genannte Ersatzbescheinigung ausstellen lassen.
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