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AUTOHAUS SteuerLuchs: Regierung will gegen Betrug mit Registrierkassen vorgehen

23.03.2016 09:30 Uhr
Barbara Lux-Krönig
AUTOHAUS-Steuerexpertin Barbara Lux-Krönig
© Foto: Martina Klein

Der Bundesrech­nungshof und die Bundesländer fordern schon seit Jahren ein Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug durch frisierte Registrierkassen. Nun hat die Regierung reagiert.

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Nach verschiedenen Schätzungen sollen derzeit durch frisierte Registrierkassen viele Milli­arden Euro Umsatzsteuer dem Fiskus vorenthalten werden. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen schätzt den Ausfall auf fünf bis zehn Milliarden Euro. Der Bundesrech­nungshof und die Bundesländer fordern daher schon seit Jahren ein Gesetz, das diesem Umsatzsteuerbetrug einen Riegel vorschieben soll.

Nun hat die Regierung reagiert und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Das Bundesfinanzmi­nisterium bezweifelt zwar die Seriosität der geschätzten Ausfälle, sieht aber dennoch Hand­lungsbedarf.

Das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" hat insbe­sondere folgende Regelungen:

  • Bis 2019 sind die 2,5 Millionen elektronischen Kassen auf ein fälschungssicheres Sys­tem, bzw. auf eine manipulationssichere Software umzustellen.
  • So soll sichergestellt werden, dass einmal gespeicherte Umsätze nicht mehr geändert werden können, d.h. keine nachträgliche Löschung von Umsätzen aus dem Kassen­speicher.
  • Die Kassenhersteller müssen sich für die neue Software ein Zertifikat bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik besorgen.
  • Betriebsprüfer dürfen in Zukunft unangemeldet zu Kassenprüfungen im Betrieb erschei­nen.
  • Zudem sieht das Gesetz strenge Sanktionen, Geldstrafen bis 25.000 Euro vor.

Die Kosten der Umstellung für die Händler auf Grund der Gesetzesänderung beziffert das Bundesfinanzmi­nisterium auf 400 bis 500 Millionen Euro.

Der SPD-Bundestagsfraktion geht dieser Gesetzesentwurf jedoch nicht weit genug. So wird insbesondere bemängelt, dass es weiterhin keine Pflicht zur elektronischen Registrierkasse geben soll. Nach Ansicht der SPD sollte ab einer Umsatzgrenze von 17.500 Euro eine elekt­ronische Registrierkasse, ähnlich wie in Österreich, verpflichtend sein. Nur noch bis zu die­ser Bagatellgrenze sollen die sogenannten Schubladenkassen zulässig sein.

Hinweis

In dem Gesetzesentwurf wird aber weiterhin auf die Pflicht einer elektronischen Kasse ver­zichtet. Die Kurbel- oder Schubladenkasse soll auch weiterhin zulässig sein.

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Brauchen Sie einen Steuer-Tipp? Dann schauen Sie auf unserer Homepage https://raw-partner.de/ vorbei. Bei Fragen oder An­regungen stehen Ihnen Barbara Muggenthaler (muggenthaler@raw-partner.de) und Maximilian Appelt (appelt@raw-partner.de) zur Verfügung.


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