Musterfall im VW-Dieselskandal: Einspruchsfrist für Autobauer läuft

26.11.2025 11:30 Uhr | Lesezeit: 2 min
Auspuffrohre eines Volkswagen, fotografiert mit dem Markenhochhaus am VW-Werk Wolfsburg im Hintergrund.
Die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals geht weiter.
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Hat VW illegal Abgaswerte manipuliert? Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat so geurteilt. Millionen Dieselfahrzeuge müssen womöglich nachgerüstet werden.

Volkswagen hat die Abschalteinrichtung für die Diesel-Abgasreinigung von Fahrzeugen rechtswidrig eingesetzt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Auch hätte das Kraftfahrt-Bundesamt keine Freigabe für das sogenannte Thermofenster erteilen dürfen. Die schriftliche Urteilsgberündung sei den Beteiligten am Dienstag zugesandt worden, sagte ein Sprecher des Gerichts.  

Das OVG Schleswig-Holstein hatte in dem bereits im September gefällten Urteil keine Revision zugelassen. Dagegen können VW und KBA nun binnen eines Monats vor dem Bundesverwaltungsgericht Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Die Frist hat mit der Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe gestartet. Volkswagen hatte bereits angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. Sollte das BVerwG die Revision zulassen, geht das Verfahren erneut an das OVG. Im gegenteiligen Fall wird das Urteil rechtskräftig.

2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen Abgaswerte bei Millionen Dieselfahrzeugen illegal manipuliert hatte. Der Skandal weitete sich später auf andere Autohersteller aus. Mit dem Thermofenster beschäftigen sich bis heute Gerichte. Dieselfahrzeuge halten Abgasgrenzwerte damit nur bei bestimmten Temperaturen ein, darunter wird die Abgasreinigung abgeschaltet. 

Millionen Diesel-Pkw betroffen 

KBA und VW halten dies für zulässig, um den Motor zu schonen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagte dagegen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des OVG betrifft konkret nur wenige Modelle mit bestimmten Motoren, gilt aber als Musterfall. Bleibt es bei der Entscheidung, könnten Millionen Diesel-Pkw betroffen sein – und im Extremfall aus dem Verkehr gezogen werden. 

Die klagende Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht davon aus, dass in Europa derzeit noch 15 Millionen Dieselfahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung auf den Straßen unterwegs seien. Die Bundesregierung sei nun zwingend dazu aufgefordert, entweder für eine Stilllegung der Fahrzeuge oder eine Nachrüstung mit einer wirksamen Abgasreinigung zu sorgen, die nicht nur im Labor funktioniere, sondern auch im Winter.


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