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Neuerung: Saisonkennzeichen endlich auch für Oldtimer

05.03.2017 13:12 Uhr
Neuerung: Saisonkennzeichen endlich auch für Oldtimer
Die Saisonzulassung zum H-Kennzeichen kommt. Darüber freuen sich die Besitzer von automobilem Kulturgut wie beipielsweise Dr. Johann Gwehenberger, Leiter der Unfallforschung im AZT, hier vor seinem vielfach prämierten Mercedes 190 SL. Die Restauration dieses Fahrzeuges wurde übrigens in einem Fachbuch (ISBN-13: 978-3613035775) bis zur letzten Schraube fein säuberlich dokumentiert.
© Foto: Walter K. Pfauntsch

Oldtimer werden in der Regel nur wenige Male während der Sommerzeit bewegt. Ihre Besitzer dürfen sich deshalb freuen, dass künftig H- und Saisonkennzeichen kombinierbar sind, was eine deutliche Steuerersparnis bringen dürfte. Die KÜS machte vor kurzem als erste Organisation auf diese bevorstehende Neuerung aufmerksam.

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Wenn ein Fahrzeug die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat, kann es bei einer amtlichen Kfz-Prüforganisation eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes erhalten. Wird diese positiv beschieden, steht der Beantragung des sogenannten H-Kennzeichens nichts mehr im Wege. Ein Pauschal-Steuertarif von 191,73 EUR für Automobile ist die Folge.

Die Kfz-Steuern müssen bisher für das komplette Jahr, wie bei modernen Fahrzeugen auch, entrichtet werden. Dies war für viele der Besitzer historischer Fahrzeuge ein Ärgernis, denn die Oldtimer werden hauptsächlich in den Sommermonaten gefahren und nicht den Einflüssen etwa von Streusalz im Winter ausgesetzt. Der Bundesrat hat nun eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen – also für wenige Monate im Jahr – angemeldet werden können. Diese Kombination war bisher unzulässig. Mit 350.000 angemeldeten Fahrzeugen mit H-Kennzeichen hatte im Jahr 2016 die Anzahl der Oldtimer auf unseren Straßen einen neuen Höchststand erreicht.

Es wird allerdings noch ein paar Wochen dauern, bevor die Verordnung in die Praxis umgesetzt wird. Dies geschieht in der Regel mit der Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt.

Die Prüfingenieure der KÜS sind Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer oder um ein Wertgutachten für historische Fahrzeuge geht.  (wkp)
 
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