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Werkswagen-Besteuerung: Marktpreis ab sofort Grundlage

18.12.2009 16:05 Uhr
Werkswagen-Besteuerung: Marktpreis ab sofort Grundlage
Die neue Jahreswagen-Besteuerung dürfte den betriebsinternen Absatz der Hersteller wieder deutlich beflügeln.
© Foto: © Jürgen Effner - Fotolia.com

Die Forderungen der Autobranche werden umgesetzt: Die Finanzbehörden berechnen ab sofort den geldwerten Vorteil beim Werkswagen-Kauf am im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Preis.

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Konjunkturspritze für die deutschen Autobauer: Beim Kauf von Jahreswagen fallen für die Mitarbeiter der Konzerne ab sofort weniger Steuern an. Das Bundesfinanzministerium hat die Besteuerung neu geregelt und damit auch eine Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, wie aus einem Schreiben hervorgeht, aus dem am Freitag auch "Stern.de" berichtete. Danach sollen bei der Besteuerung von Personalrabatten in der Automobilbranche ungerechtfertigte Belastungen vermieden und diese auf ein "realitätsgerechtes Maß" gebracht werden. Jetzt berechnen die Finanzbehörden den geldwerten Vorteil nicht mehr anhand fiktiver Verrechnungspreise. Künftig dient der Marktpreis als Berechnungsgrundlage, der durch Händlerrabatte meistens unter dem offiziellen Listenpreis liegt. So fällt der geldwerte Vorteil teils mehrere Tausend Euro geringer aus. Die Neureglung sei zudem rückwirkend ab Januar 2009 anzuwenden, so "Stern.de" . Vor den jüngsten Korrekturen hatte auch der Bundesfinanzhofes (BFH) die restriktive Besteuerung von Rabatten für Beschäftigte von Auto-Konzernen gekippt. Nach dem Urteil der Finanzrichter darf der Fiskus nicht mehr die Differenz zwischen Listen- und Mitarbeiterpreis besteuern. Nur die Differenz zu dem im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Preis sei ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil (Az.: VI R 18/07). "Indirekten Rabatte" dokumentieren Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils werden künftig laut Finanzministerium 80 Prozent der durchschnittlich tatsächlich gewährten Nachlässe berücksichtigt statt bisher 50 Prozent nur der Händlerrabatte. Damit sinkt der geldwerte Vorteil und so auch die Steuerlast. Anders als bisher fließen neben Bar-Rabatten Nachlässe in anderer Form mit ein wie die Zugabe von Zubehör, kostenlose Inspektionen oder Rabatte aus Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen. Voraussetzung sei aber, dass diese "indirekten Rabatte" nachvollziehbar dokumentiert sind. Der gesetzliche Bewertungsabschlag von vier Prozent und der Rabatt-Freibetrag von 1.080 Euro seien zusätzlich zu berücksichtigen. (dpa/rp)

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KOMMENTARE


Michael Ernst

19.12.2009 - 15:21 Uhr

Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe betrifft dies lediglich Mitarbeiter eines Autokonzenes. Ich sehe hier schon Kundendiskussionen die einen Jahreswagen erworben haben und trotzdem nach Neupreis versteuern !


Carsten Kripzak

24.12.2009 - 12:09 Uhr

Zum Vorkommentar: Hier geht es um den geldwerten Vorteil der Werksmitarbeiter beim Kauf einen Wagens und nicht um die 1 % Regelung bei der Dienstwagenbesteuerung, dies sind 2 ganz verschiedene Sachen. Aber die Besteuerung von Mitarbeiter-Rabatten sollte sowieso neu überdacht werden, denn ein Werksmitarbeiter bekommt in der Regel 21,5 % Nachlaß. Wenn er diesen dann versteuern muss, bleiben nur noch ca. 15 % übrig. Bei manchen Autohäusern und Marken bekommt ja aber schon der normale Kunde mehr Nachlaß. Wo ist da der Anreiz für den Werksmitarbeiter ? Warum soll der Werksmitarbeiter den Rabatt versteuern, wenn jeder normale Kunde den vollen Vorteil vom ihm gewährten Rabatt genießt. Aufgrund der Restwertproblematik ist sowieso nur noch das Mitarbeiter-Leasing interessant.


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