Abmahnwelle
kennzeichnungsverordnung – Unklare Pkw-EnVKV- Regelungen beschäftigen weiter die Gerichte. autohaus-juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner
Seit dem Inkrafttreten der Kennzeichnungsverordnung im November 2004 sind die Automobilhändler und -hersteller zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen verpflichtet, wenn sie neue Personenkraftwagen ausstellen, bewerben oder zum Kauf bzw. Leasing anbieten. Nach der Begriffsbestimmung in § 2 Pkw-EnVKV sind darunter Kraftfahrzeuge zu verstehen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden. Diese unklare, auf die Motivation abstellende Definition brachte es zwangsläufig mit sich, dass man in den zurückliegenden acht Jahren trefflich über die „Neuwagen“-Eigenschaft von Vorführwagen und Tageszulassungen etc. streiten konnte. Natürlich wurden damit auch die…
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