Ausgabe 12/2013: Altverträge anpassen!
GW-Verkauf - Urteil des BGH zur Verjährungsbeschränkung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) informierte in einer Pressemitteilung vom 29.05.2013 über eine am gleichen Tag ergangene Entscheidung (Az. XIII ZR 174/12). Der BGH befasst sich hierin mit der Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge und Anhänger, wie sie vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in den AGB Stand 2003 damals empfohlen wurden. Die Klausel beinhaltet für Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel ausnahmslos eine lediglich einjährige Verjährungsfrist. Das (im Volltext noch nicht vorliegende) Urteil des BGH gibt Anlass, die eigenen Verträge zu überprüfen.
Die Ausgangslage
Ein Ehepaar kaufte von einem Autohaus im August 2006 ein Gebrauchtfahrzeug, in das sie vor der Übergabe eine Flüssiggasanlage einbauen ließen. Im Zeitraum von Mitte 2007 bis Mitte 2008 wurde das Fahrzeug mehrfach zum Autohaus…
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