Autohaus
Echte Mit-Arbeiter
Mitarbeiterbeteiligung E Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter auf verschiedene Weise am Unternehmen beteiligen – mit Vorteilen für beide Seiten. In Autohäusern ist diese Möglichkeit trotzdem noch nicht sehr weit verbreitet.
Seit dem 1. April 2009 ist das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz in Kraft. Von der Regierungskoalition wurde es als großer Wurf hin zu mehr Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen gefeiert. Für Christine Seger, Geschäftsführerin von Seger Transporte aus dem nordbayerischen Münnerstadt, ist das alles ein alter Hut. Sie beteiligt ihre Mitarbeiter schon seit 2004 über Genussscheine am Unternehmen.
Ihre Motivation ist einfach: „Wir wollten die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen erhöhen, und das unabhängig von der Person des Chefs“, erläutert sie. Hintergrund: Gemeinsam mit ihrem Mann hatte sie zuvor die Geschäftsführung des…
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