Die Themen E10-Krise und Unfallschäden im Kauf- und Schadensrecht haben am vergangenen Freitag beim 4. Deutschen Autorechtstag für Zündstoff gesorgt. Einigkeit unter den rund 130 Experten aus der Kfz-Branche herrschte dahingehend, dass das Verwirrspiel um den neuen Ökosprit schnellstens beendet werden müsse. Der Autofahrer müsse klare Informationen darüber erhalten, ob sein Wagen langfristig E10-tauglich sei. Bei unklaren oder falschen Auskünften sahen viele Teilnehmer die Haftung beim Hersteller, weil dieser damit seine so genannte Instruktionspflicht verletze und aufgrund der Produzentenhaftung zur Verantwortung gezogen werden könne.
Auch bezüglich des Umgangs mit Unfallvorschäden besteht nach Ansicht des Deutschen Autorechtstages Klärungsbedarf. Ein Dorn im Auge der Fachleute ist vor allem die Definitionsvielfalt. Gilt ein Fahrzeug bereits als ehemaliger Unfallwagen, wenn er eine kleine Beule im Blech hatte, oder erst dann, wenn der Schadensumfang auch einen merkantilen Minderwert nach sich zieht.
Intensiv diskutiert wurde zudem das Phänomen der massenhaften und nicht selten ungerechtfertigten Abmahnungen im Automobilhandel. Gegenstand solcher Abmahnungen seien insbesondere leicht feststellbare vermeintliche Versäumnisse in der Internet-Werbung, so der Tenor. Die Rechtsexperten zeigten Möglichkeiten auf, missbräuchlichen Abmahnungen effektiv entgegen zu treten. Mehr Details dazu bei unserem Partnerdienst "asp Online".
Veranstalter des Autorechtstags unter Leitung von Rechtsanwalt Kurt Reinking waren der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der Bundesverband freier Kraftfahrzeughändler (BVfK) sowie der ADAC. Gastvorträge hielten u.a. BGH-Richter Wolfgang Ball, ZDK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Dilchert sowie Harald Brockmann, Kfz-Sachverständiger und BVSK-Präsident. Der 5. Deutsche Autorechtstag findet am 22. und 23. März 2012 in Königswinter statt. (rp)