Dieselskandal: Urteil gegen Ex-Audi-Chef ist rechtskräftig

19.12.2025 17:01 Uhr | Lesezeit: 3 min
Der ehemalige Audi-CEO Rupert Stadler wartet am 27. Juni auf den Urteilsspruch im Landgericht München
Rupert Stadler (Archivbild)
© Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Matthias Schrader

2023 verurteilte das Landgericht München den früheren Audi-Chef Stadler und zwei weitere Angeklagte zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen. Nun hat der Bundesgerichtshof über die Revision entschieden.

Das Urteil gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler im Dieselskandal ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Ende Juni 2023 hatte das Landgericht München Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Es war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Dieselskandal, der die Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat. 

Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt, diese wurde aber vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen, wie nun mitgeteilt wurde. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. 

Betrug in 17.177 Fällen 

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts hatte Stadler wegen "Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen" zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung. 

Neben Stadler hatte auch der frühere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.

Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Tricksereien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setzte das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.

Verbotene Abschalteinrichtung an Abgassteuerung 

Der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht. 

Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen-Konzern wollte damals mit dem "Clean Diesel" den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck, und Abteilungsleiter P. forderte von seinen Mitarbeitern "intelligente Lösungen", um die kaum erfüllbaren Erwartungen zu erfüllen.


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