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Neue Verordnung für Reifenkennzeichung: Begrifflichkeiten, Pflichten, Abmahnpotenzial

03.06.2021 10:30 Uhr
Neues Reifenlabel
© Foto: TÜV SÜD/Hacobau

Mit der am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Verordnung erfährt die Reifenkennzeichnungspflicht nun eine Erweiterung hinsichtlich Laufleistung und Reifenabrieb wie auch der Eignung für Schnee und Eis. Drohen nun Abmahnungen?

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Am 1. Mai 2021 trat die EU-Verordnung 2020/740 "über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter" in Kraft. Es wird immer wieder die Auffassung vertreten, es handele sich hier um eine überraschend neue Verordnung. Dem ist jedoch nicht so. Die seit 1. Mai 2021 geltende Verordnung geht zurück auf eine Verordnung von Ende 2009 mit der nahezu wortidentischen Bezeichnung und nahezu gleichem Inhalt. Diese zurückliegende Verordnung galt ab 1. November 2012 und wurde in 2017 überarbeitet und novelliert. Mit der am 1. Mai 2021 in Kraft getretenen Verordnung erfährt die Reifenkennzeichnungspflicht nun eine Erweiterung hinsichtlich Laufleistung und Reifenabrieb (derzeit allerdings noch nicht virulent, weil technisch noch nicht umsetzbar) wie auch hinsichtlich der Eignung für Schnee und Eis. Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass nun Abmahnungen drohen. An erster Stelle wird hierbei...

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