Bis 44 Euro steuerfrei!
Warengutschein E Finanzämter „gerügt“: Neue BFH-Entscheidungen zum Thema Warengutschein/Tankkarte. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Wieder einmal hat der Bundesfinanzhof (BFH), das oberste deutsche Steuergericht, die Engstirnigkeit des Bundesfinanzministeriums (BMF), mithin die Arbeit der Finanzämter „gerügt“.
Mehrere neue Entscheidungen des BFH zu so genannten Warengutscheinen für Arbeitnehmer mit einem monatlichen Wert von maximal 44 Euro gewähren auch dann steuerfreien Arbeitslohn, wenn die genaue Art und Menge der Ware auf dem Gutschein nicht bezeichnet ist. Mit dieser neuen Rechtsprechung wird nunmehr der Tankgutschein zu einem praxistauglichen Mittel, um den Arbeitnehmern monatlich diese bis zu 44 Euro steuerfrei zukommen zu lassen.
Neue Urteile
Wie bereits an dieser Stelle in Heft 21/2010 berichtet, standen am 11. 11. 2010 mehrere Fälle über…
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