Brutto statt netto
Ersatzbeschaffung – Auch die fiktive Umsatzsteuer ist zuzüglich zu Nettoreparaturkosten erstattungsfähig. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Ein leidiges Problem bei der Schadenersatzabwicklung mit Versicherungen ist oftmals die Umsatzsteuer. Hat ein Kunde einen unverschuldeten Verkehrsunfall mit seinem Kraftfahrzeug und lässt er das Fahrzeug gar nicht oder nicht in vollem Umfang reparieren, so möchte er oftmals aufgrund eines Sachverständigengutachtens mit der Versicherung abrechnen (Abrechnung auf Gutachtenbasis).
Fiktive Schadensabrechnung
Ein altbekanntes Dilemma dabei ist, dass der Kunde immer dann, wenn er solch eine fiktive Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis vornehmen möchte, von der Versicherung regelmäßig unter Hinweis auf die Rechtsprechung nur den Nettobetrag als Schaden anerkannt bekommt. Die auf die Reparaturkosten im Gutachten hinzugerechnete…
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