Noch bis 30. November können Unternehmen in Niedersachsen das Corona-Sonder-Förderprogramm "Neustart Niedersachsen Investition" in Anspruch nehmen, wenn sie in den Monaten April bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum durch die Pandemie erlitten haben. Nach Informationen der N-Bank, der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft für neue Investitionsvorhaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent erhalten.
Gefördert werden demnach Ausgaben für Investitionsgüter mit einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren, die einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen sowie die Staffelung der Förderung finden Interessierte auf der Website unter www.nbank.de. Dort gibt es auch die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen.
Die Antragstellung muss spätestens bis zum 30. November 2020 erfolgt sein. Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30. Juni 2022, das heißt es sind nur die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallenden Ausgaben förderfähig.
"Autohäuser können die Zuschüsse beispielsweise für Bau- oder Modernisierungsvorhaben oder Investitionen in Photovoltaik und Ladeinfrastruktur nutzen", rät Herbert Daldrup von Borgers. Der Generalunternehmer hat langjährige Erfahrung bei den Themen Energieeffizienz und Förderprogrammen. "Wichtig ist nur, dass das Projekt bis 30. November beantragt und bis Mitte 2022 fertiggestellt wird." (se)