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Corona-Krise: TÜV Nord mit neuen Services und Dienstleistungen

08.04.2020 13:19 Uhr
Corona-Krise: TÜV Nord mit neuen Services und Dienstleistungen
TÜV Nord hat unter anderem eine Telefonsprechstunde und eine Corona-Update-Webseite eingerichtet.
© Foto: picture alliance/Christophe Gateau/dpa

Die Prüforganisation öffnet in Pandemie-Zeiten ihre Video-SofortGutachten-Technologie für Autohäuser und Werkstätten. Auch eine Telefonsprechstunde und eine Corona-Update-Webseite wurden eingerichtet.

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TÜV Nord will in der Corona-Krise mit zusätzlichen Services und Anpassungen bestehender Dienstleistungen einen Betrag leisten, um die Autohäuser und Werkstätten betriebsfähig zu halten. Während die amtliche Fahrzeugprüfung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit - unter Einhaltung der Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos - weiter durchgeführt wird, öffnet die Prüforganisation in Pandemie-Zeiten ihre patentierte Video-SofortGutachten-Technologie für Kfz-Betriebe. Damit können Service- und Werkstattmitarbeiter die Gutachtenaufnahme selbstständig und völlig kontaktfrei mit dem Smartphone oder Tablet durchführen. Man verzichte aktuell auf das bekannte Vier-Augen-Prinzip durch den TÜV-Ingenieur vor Ort, teilte das Unternehmen mit. 

Der Prozess sieht vor, dass die Autohausmitarbeiter eine SMS auf ein internetfähiges Smartphone erhalten. Mit dem übersandten Link wird eine direkte Verbindung zum TÜV Nord-Gutachter im Backoffice hergestellt. Der Experte im Schadencenter leitet den Autohaus- oder Werkstattmitarbeiter genau um das Fahrzeug und löst innerhalb der SofortGutachten-Software die notwendigen Fotos für eine Begutachtung und Kostenkalkulation aus.

Mit dieser Technologie sind laut Anbieter Gutachten aller Art innerhalb von kurzer Zeit erstellt. Weitere Arbeitsschritte können in der Folge zeitnah mit den Kunden besprochen werden. Diese Technologie ermöglicht es den Unternehmen, Gutachten und Kostenvoranschläge erstellen zu lassen, die als Grundlage für weitere Arbeiten notwendig sind.

"Wenn eine ganze Branche so unter Druck gerät, liegt es in unserer Pflicht, mit unseren technischen Möglichkeiten Kunden, Partner und Mitarbeitende in vollem Umfang zu unterstützen", erklärte Dirk Helmold, Leiter Corporate Vertrieb und Marketing. Aktuelle Informationen zur Corona-Krise stelle der TÜV Nord auf der Corona-Update-Webseite www.tuev-nord.de/corona-update-gk dar.

Zusätzlich bietet der Konzern in Zusammenarbeit mit dem MEDITÜV eine qualifizierte Telefonsprechstunde an. Über diesen Teleservice können Unternehmen alle Fragen rund um die eigene Gesundheit und die der Mitarbeitenden besprechen. Helmold: "In verschiedenen Beratungsmodellen können Geschäftsführer oder Mitarbeitende die Telefonsprechstunde nutzen, um zu erfahren, wie sie sich und das Team gesund halten, welche Handlungsempfehlungen individuell sinnvoll sind oder was notwendig ist, wenn im eigenen Unternehmen ein Corona-Fall gemeldet wird."

Auf digitale Zukunft vorbereiten

Auch nach der Corona-Krise können sich Unternehmen mit den Services von TÜV Nord auf die digitale Zukunft vorbereiten. Die Digitalisierungsberatung ermöglicht jedem Autohaus oder jeder Werkstatt, die richtigen Prozesse nach den persönlichen Ansprüchen zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit 1A! Digital bietet TÜV Nord eine Mittelstandberatung an, die unter Umständen mit bis zu 16.500 Euro förderfähig ist. Für Firmen, die schon jetzt zukunftsweisend und digital aufgestellt sind, arbeitet der Prüfkonzern mit Steinaecker Consulting zusammen, damit Transformationstreiber ihren Sparringspartner auf Augenhöhe finden. Nach einer individuellen Beratung begleitet man die Kunden zusätzlich mit zahlreichen digitalen Lösungen wie Teile- und Zubehör-Onlineshops, Gebrauchtwagenmanager, Google-Ads-Kampagnen und Social-Media-Lösungen, damit sie für die nächste Krise besser gewappnet sind. (AH)

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KOMMENTARE


Alexander Ströher

08.04.2020 - 18:21 Uhr

Das ist brandgefährlich, denn so liefern wir der Versicherungswirtschaft die Rechtfertigung für ihre Prüfberichte. Ein Gutachten ist nur ein Gutachten, wenn der Sachverständige das Fahrzeug vor Ort besichtigt und den Schaden aufnimmt, so lautet die Rechtssprechung. Bedenklich dabei ist auch, dass der Gefahrenübergang dann bei dem Mitarbeiter in der Werkstatt liegt, frei nach dem Motto: Der Werkstattmeister hat kein gutes Bildmaterial gesendet ...


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