Hauptuntersuchung: "Das kann sonst keiner"
Die FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH entwickelt als staatlich beliehene Stelle Vorgaben und Prüfverfahren für die Hauptuntersuchung. Über die besondere Rolle der FSD haben wir mit Geschäftsführer Jürgen Bönninger gesprochen.
AH: Die DAT hat mit dem PTI-Service-Portal ein neues Produkt beworben. Es soll bei der Durchführung der HU unterstützen. Wie verhält sich dies zu den Services der FSD?
J. Bönninger: Wir haben in Deutschland ein etabliertes und bewährtes System der wiederkehrenden Fahrzeuguntersuchung. In Deutschland ist die FSD diejenige beliehene Stelle, die Vorgaben und Prüfmethoden für die Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung entwickelt und Prüfern offline sowie online bereitstellt. Eindeutig geregelt, wie Fahrzeuge bei der HU zu behandeln sind, ist dies seit 2006 in der Anlage 8b der StVZO und seit 2011 auch über das Straßenverkehrsgesetz. Das geht weit darüber hinaus, was in der Verordnung (EU) Nr. 621/2019 geregelt ist, auf die sich die DAT letztlich bezieht.
AH: Was besagt die Verordnung (EU) Nr. 621/2019 in diesem Zusammenhang?
J. Bönninger: Das ist die europäische Durchführungsverordnung zur…
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