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Der Unternehmenskauf, Teil 2: Der Share Deal

24.11.2014 00:00 Uhr
Der Unternehmenskauf, Teil 2: Der Share Deal
© Foto: Fotolia

Um die vorbereitenden Maßnahmen zum Unternehmenskauf ging es im ersten Beitrag dieser Serie. Im zweiten Teil geht es heute um die Frage, was zu welchem Preis verkauft werden soll.

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In den meisten Fällen ist für Käufer und Verkäufer eines Autohauses der Kaufpreis am wichtigsten. Doch hier fängt das Problem an. Für was eigentlich soll der Kaufpreis gezahlt werden? Was soll denn diese Frage, mag jetzt der geneigte Leser denken, es liegt doch auf der Hand, der Kaufpreis wird für das "Autohaus" gezahlt.

Das stimmt schon, im Endeffekt soll das Autohaus den Inhaber wechseln, aber der Weg dorthin kann auf unterschiedliche Weise beschritten werden. Und wie so oft steckt der Teufel im Detail: ob der Käufer zum Beispiel einen Kaufpreis von 2 Millionen Euro nur für ausgewählte Vermögensgegenstände des Autohauses (Asset Deal) zahlt oder aber das gesamte Autohaus kauft, sprich auch Verbindlichkeiten übernimmt (Share Deal), das ist schon ein großer Unterschied. Daher ist Grundvoraussetzung für einen Unternehmenskauf, dass sich Veräußerer und Erwerber darüber einig sind, was…

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