EU-Verbraucherkreditrichtlinie: Die Uhr tickt!
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verändert die Spielregeln bei der Vermittlung von Finanzierungen. Wer konsequent digital arbeitet, kann viele Anforderungen deutlich einfacher erfüllen, rät Maik Kynast, Bereichsleiter Vertrieb Mobilität der Openbank Deutschland.
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie und der daraus resultierende § 34k GewO verändern die Spielregeln bei der Vermittlung von Fahrzeugfinanzierungen grundlegend. Dennoch herrscht im Handel bislang Ruhe. Warum das gefährlich werden kann, weshalb gerade große Händlergruppen erheblichen Anpassungsbedarf haben und warum klassische Vergütungsmodelle auf den Prüfstand gehören, erläutert Maik Kynast, Bereichsleiter Vertrieb Mobilität der Openbank Deutschland.
AH: Herr Kynast, wenn man derzeit durch die Handelslandschaft fährt, hat man nicht den Eindruck, dass sich die Betriebe intensiv mit dem § 34k GewO beschäftigen. Wird die Branche gerade von einem Thema überrascht, dass sie eigentlich längst auf dem Radar haben müsste?
M. Kynast: Absolut. Der Handlungsbedarf wird aus meiner Sicht noch unterschätzt. Viele Händler glauben noch immer, dass sich an der Fahrzeugfinanzierung im Kern wenig…
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