Durch die Brille des Verbrauchers
nachlieferung E EuGH-Urteil zur Nachlieferung einer mangelhaften Kaufsache: Der Verkäufer hat bei Käufer-Selbsteinbau die Kosten des Ein- und Ausbaus zu tragen. autohaus-juristen rechtsanwälte g. haug und partner
Ein Beitrag in AUTOHAUS Heft 19/2009 befasste sich unter der Überschrift „Kostenrisiko“ mit der juristischen Diskussion, wie weit die Rechte eines Käufers reichen, wenn er einen Kaufgegenstand nach dem Erwerb entweder selbst verbaut oder sich von dritter Seite verbauen lässt und sich danach eine Mangelhaftigkeit des Gegenstands herausstellt, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z. B. ein Produktionsfehler). Dass Ersatz durch Lieferung einer mangelfreien Sache zu leisten ist, liegt auf der Hand. Muss der Verkäufer jedoch auch die Kosten für den Ausbau des mangelhaften und für den Einbau des als Ersatz gelieferten Gegenstandes tragen? Man…
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