Ausgabe 09/2020: Ein waschechter Händler
Nachhaltige Händlertätigkeit ist entscheidend dafür, dass ein Unternehmer sich die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt als Vorsteuer zurückerstatten lassen kann.
Nicht nur große Autohäuser, sondern auch Händler, die nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Fahrzeugen veräußern und somit relativ niedrige Umsätze haben, stehen immer wieder im Fokus der Finanzverwaltung. Erfahrungsgemäß legt die Finanzverwaltung unter anderem ein besonderes Augenmerk auf all die Fälle, in denen ein sogenannter Vorsteuerüberhang entsteht. Dabei wird vom Unternehmer (zum Teil in Summe) mehr Vorsteuer geltend gemacht, als Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Dies ist per se nichts Ungewöhnliches, denn bei einer höheren Anzahl von regelbesteuerten Ankäufen in einem verkaufsarmen Monat kann so ein Vorsteuerüberhang und damit ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt leicht entstehen.
Auch dauerhaft kann es hierfür eine gute Erklärung geben, wenn beispielsweise der Hauptabsatzmarkt im Ausland liegt. Dann muss für die steuerfreien Ausgangsumsätze keine Umsatzsteuer…
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