Verlängerung der Mängelhaftungsfrist: Erweiterte Absicherung

05.10.2026 08:20 Uhr
Schutz
©Foto: Kannapat - stock.adobe.com

Für Gebrauchtwagenhändler kann die Neuregelung zur Verlängerung der Mängelhaftungsfrist zusätzliche wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen mit sich bringen. Die Garantieversicherer unterstützen die Autohäuser bei der Absicherung.

Mit dem zum 31. Juli 2026 in Kraft getretenen Umsetzungsgesetz zum sogenannten "Recht auf Reparatur" wurden auch Änderungen im deutschen Kaufrecht wirksam, die für den Kfz-Handel relevant sind. Dazu gehört insbesondere eine neue Regelung zur Verlängerung der Mängelhaftungsfrist: Entscheidet sich ein Verbraucher im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur, verlängert sich die ursprüngliche Frist einmalig um zwölf Monate.

Für den Gebrauchtwagenhandel ergeben sich daraus sowohl wirtschaftliche als auch organisatorische Herausforderungen. "Händler sollten ihre Prozesse darauf ausrichten, die gesetzlichen Vorgaben zur Nacherfüllung rechtssicher umzusetzen und sämtliche Mangelmeldungen sowie Nachbesserungsmaßnahmen sorgfältig zu dokumentieren", rät Dr. Marcus Söldner, Vorstandschef der CarGarantie. "Aus unserer Sicht entsteht daher ein klarer Handlungsbedarf. Händler sollten ihre…

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