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Ausgabe 09/2013: Fall ins Bodenlose

15.03.2013 12:02 Uhr
Ausgabe 09/2013: Fall ins Bodenlose

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Fall ins Bodenlose

Privathaftung – Wird man durch Überschuldung insolvent, ist der Weg zur Haftung mit dem eigenen Vermögen nicht mehr weit. Von Gerhard Duile

Jedes unternehmerische Handeln ist von der Chance des Erfolgs, aber auch vom Risiko der Schulden und einer unternehmerischen Insolvenz betroffen, vielleicht sogar verbunden mit einer privaten Haftung des Geschäftsführers oder auch des Gesellschafters des Autohauses.

Nahezu typisch ist folgender Fall, der in einer Insolvenz erhebliche Probleme bereitet: Herr A ist der alleinige Geschäftsführer und Hauptgesellschafter der A Autohaus GmbH. Er hat seiner GmbH umfangreiche Darlehen und zusätzlich für die Verbindlichkeiten seiner GmbH gegenüber der Bank eine Bürgschaft gegeben. In der Krise der GmbH wurden die Voranmeldungen für die Umsatz- und die Lohnsteuer mehrfach zu spät abgegeben und auch zu spät bezahlt. Gleiches passierte für die…

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