Gefühlssache
Sachmangel – Rücktritt vom Neuwagenkaufvertrag bei reparaturresistenten Klappergeräuschen ist möglich, wenn sie den Eindruck entstehen lassen, das Fahrzeug sei nicht verkehrssicher. Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner
Nach der ständigen Rechtsprechung zur Sachmängelhaftung ist der Käufer beweisbelastet dafür, dass ein Mangel bei Übergabe der Kaufsache vorlag und dieser Mangel trotz Nachbesserungsversuchen des Verkäufers weiter vorhanden ist. Für die Darlegung eines Mangels genügt insoweit, dass der Käufer eine bestimmte „Mangel-Symptomatik“ darlegt. Welche Ursachen zu dieser Mangel-Symptomatik führen, muss der Käufer nicht beweisen (s. hierzu Urteil des BGH vom 9. 3. 2011 – Az: VIII ZR 266/09 – besprochen in AUTOHAUS Jurist, Heft 17/2011). Mit Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 28. 2. 2013 (Az: 3 U 18/12) wird diese Rechtsprechung konsequent…
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