Geld zurück
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Bankenabrechnungen sollten genau überprüft werden, denn sie sind oftmals fehlerhaft.
Von RA Prof. Dr. F. Christian Genzow und Wirtschaftsjuristin Stephanie Funk B.A.*
Kreditinstitute verwenden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) häufig Klauseln, die rechtlich höchst problematisch bzw. unwirksam sind. Dies gilt sowohl bei Entgelt- als auch bei der Zinsanpassungsklauseln. Hier einige Beispiele.
Unzulässige Gebühren
Entgeltklauseln, die dem Kunden die Nichtausführung von Daueraufträgen, Überweisungen, Lastschriften oder die Rückgabe von Schecks in Rechnung stellen, sind rechtlich unwirksam, sofern das Kundenkonto gedeckt ist oder noch ausreichend Kreditlinie zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist der Kunde gegenüber seiner Bank nicht verpflichtet, für ausreichend Deckung seines Kontos zu sorgen. Diese Pflicht trifft ihn lediglich…
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