Neues Kaufrecht: Gerichte ziehen die Zügel an
Klauseln, die eine negative Beschaffenheit des Fahrzeugs festlegen, sind im Verbrauchsgüterkauf weiterhin möglich, unterliegen jedoch strengen inhaltlichen und formellen Anforderungen.
Zwei aktuelle Entscheidungen des OLG Köln und des OLG Celle zeigen, wie sich das neue Kaufrecht auf den Alltag von Autohäusern und Gebrauchtwagenhändlern auswirkt. Im Mittelpunkt stehen negative Beschaffenheitsvereinbarungen, also vertragliche Absprachen darüber, dass ein Fahrzeug in bestimmten Teilen gerade nicht die übliche, erwartbare Beschaffenheit hat. Klauseln, die eine negative Beschaffenheit des Fahrzeugs festlegen, sind im Verbrauchsgüterkauf weiterhin möglich, unterliegen jedoch strengen inhaltlichen und formellen Anforderungen. Wer diese Vorgaben nicht im Blick hat, riskiert, dass die verwendeten Vertragsklausel im Streitfall keine Wirkung entfaltet und das Autohaus voll in der Gewährleistung steht.
Der Fall vor dem OLG Köln
Im Kölner Verfahren hatte ein Verbraucher von einer gewerblichen Händlerin einen über 16 Jahre alten Volvo gekauft. Auf Seite zwei des dreiseitigen…
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