Die Verkaufsstützpunkte der EU-Händler in anderen Mitgliedsstaaten müssen nun doch die Standards der Länder, in denen sie eröffnet werden, erfüllen. Nach von der EU-Kommission offiziell nicht bestätigten Insider-Informationen enthält der nun an die Mitgliedsländer versandte überarbeitete Entwurf für die neue Kfz-GVO vom 7. Mai einen entsprechenden Passus. Zuvor war man davon ausgegangen, dass jene Händler, die Verkaufsstützpunkte in anderen EU-Ländern errichten, sich an die im Händlervertrag ihrer Herkunftsländer definierten Standards halten müssen. Offenbar hat die EU-Kommission aber nun die Schieflage, die sich daraus in einigen Fällen ergeben hätte, erkannt und im überarbeiteten Entwurf diesen zuvor nicht genauer definierten Punkt klargestellt. Der Wegfall der Niederlassungsklausel und damit das Recht aller Händler in der EU überall Niederlassungen eröffnen zu können, hat wegen der oben genannten Befürchtung in der Branche große Besorgnis ausgelöst. Am 6. Juni werden die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten über den überarbeiteten Entwurf beraten. (dp)
GVO: Neue Bestimmungen für Niederlassungen
Änderung im überarbeiteten Entwurf der EU-Kommission