Im Netz
Internet E Private und dienstliche Nutzung
des Internets am Arbeitsplatz.
autohaus-Juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner
Vor gerade mal zehn Jahren war es durchaus ausreichend, dass ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer einen „einfachen“ Arbeitsvertrag schloss, um die Grenzen der wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen festzulegen. Gerade mal fünf bis sechs Jahre ist es her, dass das Internet den geschäftlichen und privaten Bereich der Menschen durchdrungen hat, wie dies vorher kaum vorstellbar war. Es gibt heute fast keinen Arbeitnehmer mehr, der nicht wenigstens über den Computeranschluss eines Arbeitskollegen Zugang zum Internet hat. Es wird gechattet, gemailt, geblogt und geordert, ohne dass der Arbeitgeber hiervon im Einzelfall Kenntnis hat. Hieraus ergeben sich grundlegende Konsequenzen für das Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Private Internetnutzung am…
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