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Ausgabe 06/2013: Inhaltskontrolle

15.03.2013 12:02 Uhr
Ausgabe 06/2013: Inhaltskontrolle

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Inhaltskontrolle

Fortbildung – Wird die Rückzahlung von Fortbildungskosten mit dem Arbeitnehmer vertraglich vereinbart, müssen die Klauseln dem AGB-Recht entsprechen.

Autohaus-Juristen Rechtsanwälte G. Haug & Partner

Es ist beileibe keine besondere Weisheit, dass der Geschäftserfolg eines jeden Unternehmens zu einem erheblichen Anteil von motivierten und entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern abhängt. Die technischen und rechtlichen Entwicklungen erfordern hierbei eine ständige Fortbildung der Arbeitnehmer, die mit deutlichen Kosten für den Arbeitgeber verbunden ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben beide einen Vorteil von der Fortbildung: Der Arbeitnehmer erhöht seinen „Marktwert“, der Arbeitgeber verfügt für den täglichen Geschäftsablauf über einen qualifizierten und effektiven Mitarbeiter.

Fortbildungsvertrag abschließen

Für den Arbeitgeber ergibt die kostenintensive Fortbildung…

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