Dieselskandal: Kein Ende der Verfahren in Sicht
Der BGH folgt dem Urteil des EuGH zur Haftung der Hersteller bei Verletzung der Vorschriften des EU-Typgenehmigungsverfahrens und stellt Grundsätze für die Darlegungslasten und den Umfang des Schadensersatzanspruches auf.
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