Keine Geschenke!
Leasingrückstellungen steuerlich erlaubt E Wieder einmal eine Ohrfeige für den Bundesfinanzminister: Risiken aus Rückkaufgeschäften müssen nicht umsonst eingegangen werden. Rath, Anders, Dr. Wanner & Partner WPG
Dieses neuerliche positive Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) war eigentlich absehbar – doch der Fiskus versucht auf Biegen und Brechen und unter Missachtung des Steuerrechts, Unternehmen und Bürger zu schröpfen!?
Bereits vor rund vier Jahren hat der Bundesfinanzhof, Deutschlands oberstes Steuergericht, entschieden, dass die vom Autohändler übernommenen Risiken bei der Verwertung von Mietwagen oder Leasingrückläufern nicht umsonst eingegangen werden: Kein Unternehmer schenkt einem anderen etwas! Dies war der markante Spruch des BFH. Wenn sich also ein Autohaus beim Neuwagenverkauf verpflichtet, dieses Fahrzeug nach einer bestimmten Zeit auf Verlangen des…
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