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Bewirtungsaufwand und Geschenke: Klassiker der Betriebsprüfung

18.07.2025 08:06 Uhr | Lesezeit: 4 min
Firmenfeier
Betriebsprüfer legen ihr Augenmerk gerne auf das Thema Bewirtungsaufwand bzw. Aufwendungen für Geschenke.
© Foto: Vasyl / stock.adobe.com

Unsere Steuerexperten geben einen kurzen Überblick über die häufigen Themenkomplexe in der Betriebsprüfung. Besonders Bewirtungsaufwand und Geschenke sind ein leicht gefundenes, aber vermeidbares Mehrergebnis für den Betriebsprüfer.

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Geschenke an Geschäftsfreunde

Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Grenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, ab dem 1.1.2024 auf 50 Euro (bisher 35 Euro) heraufgesetzt. Grundsätzlich regelt das Einkommensteuergesetz, dass Aufwendungen für Geschenke an Nicht-Arbeitnehmer nicht den Gewinn min­dern dürfen. Dieses Abzugsverbot soll verhindern, dass un­angemessene Repräsentationsaufwendungen auf die Allge­meinheit abgewälzt werden.

Von diesem Abzugsverbot gibt es aber die Ausnahme, dass ein Abzug als Betriebsausgabe doch zulässig ist, wenn die Anschaffungs- und Herstel­lungskosten des Geschenks die Freigrenze von 50 Euro nicht übersteigen. Dabei ist zu be­achten, dass die Freigrenze von 50 Euro bei Unternehmern, die zum Vorsteuerabzug be­rechtigt sind, eine Netto-Grenze ist, während bei Unternehmern, die nicht zum Vorsteuerab­zug berechtigt sind, eine Brutto-Grenze…

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