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Ausgabe 05/2010: Kontaktsperre

08.03.2010 00:00 Uhr

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Kontaktsperre

Bundesdatenschutzgesetz E Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) stellen Autohäuser vor neue, jedoch zu bewältigende Anforderungen. Wer jetzt schläft, darf seine Kunden über kurz oder lang nicht mehr kontaktieren.

Customer Relationship Management (CRM) und Telemarketing bieten Chancen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, bergen aber auch Risiken. Kundendaten dürfen nicht mehr einfach verwendet werden, es gilt allerdings eine Übergangsfrist bis August 2012. AUTOHAUS sprach mit Rechtsanwalt Robert Mühlbauer, der unter anderem auf dem Gebiet des Datenschutzrechts tätig ist.

AH: Herr Mühlbauer, seit September 2009 gelten zugunsten der Verbraucher neue, engere Vorgaben des BDSG. Nach dem neuen Recht müssen Verbraucher der Nutzung ihrer Adressdaten für Werbezwecke aktiv zustimmen. Was ist für das Autohaus darunter zu verstehen?

R. Mühlbauer: Generell gilt im Datenschutzrecht…

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