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Vorführwagenpflicht – Wie ein Händler sich bei Herstellersanktionen wehren kann. Von Rechtsanwalt Dr. Jonathan Ruff*
Beim Thema Vorführwagen schwillt vielen Händlern verständlicherweise schnell der Kamm. Schließlich sind die Herstellervorgaben für den Fuhrpark oft für den geringen Ertrag oder sogar für die Verluste beim Neuwagenvertrieb verantwortlich. Zudem greifen viele Hersteller bei Verstößen gegen die Fuhrparkstandards zu drastischen Sanktionen. Der Handel muss aber nicht jede Willkür dulden. Denn die Rechtsprechung hat den Herstellern bereits Grenzen gesetzt. Dies gilt sowohl für den Umfang der Standards als auch für mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben.
Vorführwagenpflicht
Entscheidet sich ein Hersteller, seine Produkte über ausgewählte Vertragshändler zu vertreiben, kann er den Mitgliedern seines Vertriebssystems Vorführwagenpflichten auferlegen…
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