Unternehmensberater Martin-Dieter Herke, Autor des monatlichen AUTOHAUS-Zinsspiegels, ist wieder mit wertvollen Tipps rund um Banken, Kredite und Finanzierungen am Start. Das Thema der aktuellen Ausgabe von "Leser fragen – Herke antwortet": Verbesserung der Kapitaldienstfähigkeit.
Frage: Mein Banker hat mir beim letzten Gespräch den Rat gegeben doch die Kapitaldienstfähigkeit unseres Autohauses zu verbessern, da dies ein wesentlicher Punkt bei künftigen Kreditvergaben darstellen würde. Wie kann ich das tun?
Antwort: Berechnen Sie den Grad der Kapitaldienstfähigkeit Ihres Autohauses anhand folgender Formel:
Netto-Cashflow : Kredittilgung x 100 = Grad der Kapitaldienstfähigkeit
Beispiel:
Netto-Cashflow 100.000 Euro
Kredittilgung 50.000 Euro
100.000 : 50.000 x 100 = 200 % Grad der Kapitaldienstfähigkeit
Den Netto-Cashflow ermitteln Sie folgendermaßen:
Position | Betrag | |
Betriebsergebnis (nach Steuern) | 100.000 Euro | |
+ Abschreibungen | 50.000 Euro | |
= Brutto-Cashflow | 150.000 Euro | |
– Entnahmen/Ausschüttungen | 60.000 Euro | |
= Netto-Cashflow | 90.000 Euro |
Als Kredittilgungen setzen Sie die vereinbarten Tilgungen an. Gehen Sie nicht von den tatsächlich geleisteten Tilgungen aus, die unter Umständen höher oder niedriger sein können.
Der Mindestwert, den Sie erreichen müssen, um den vereinbarten Kapitaldienst leisten zu können, liegt bei 100 Prozent. Allerdings ist klar festzuhalten, dass dieser Mindestwert nicht ausreichend ist, um eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit nachzuweisen. Sie sollten deshalb für Ihr Unternehmen einen Wert anstreben, der deutlich oberhalb der 100-Prozent-Marke liegt.
4 Schritte: So steigern Sie den Grad Ihrer Kapitaldienstfähigkeit
1. Wählen Sie die "richtige" Kreditlaufzeit. Langfristige Darlehen sollten auch die notwendige langfristige Laufzeit haben und nicht mit einer zu kurzen Laufzeit vereinbart werden. Orientieren Sie sich mit der Laufzeitvereinbarung an der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der jeweils finanzierten Gegenstände.
2. Vereinbaren Sie für ein neu aufgenommenes Darlehen zunächst zwei oder drei tilgungsfreie Anlaufjahre – insbesondere dann, wenn Sie noch Tilgungen auf bestehende Darlehen zu leisten haben.
3. Wenn Sie Darlehen mit einem Damnum, also einer Minderauszahlung, beispielsweise mit nur 96 Prozent, aufnehmen, fehlen Ihnen vier Prozent der Darlehenssumme an Liquidität. Vereinbaren Sie in diesem Fall ein so genanntes Tilgungsstreckungsdarlehen. Das bedeutet, dass Sie ein zusätzliches Darlehen in Höhe der Minderauszahlung erhalten und dieses auch zuerst wieder zurück zahlen. Während der Zeit der Rückzahlung des Streckungsdarlehens bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei.
4. Falls Sie ein Darlehen mit einer zu kurz gewählten Laufzeit aufgenommen haben und deshalb zu hohe Tilgungsleistungen zu erbringen haben, können Sie dies "heilen", indem Sie mit Ihrer Bank ein Auffangdarlehen vereinbaren. Beim Auffangdarlehen stellt Ihnen die Bank einen bestimmten Teil der Tilgungen jeweils als neues Darlehen zur Verfügung, deren Tilgung wiederum erst einsetzt, wenn das Hauptdarlehen zurück gezahlt ist. Ein Verfahren, das öfters bei öffentlichen Förderkrediten zum Einsatz kommt.
Brennen Ihnen auch Finanzfragen auf den Nägeln? Dann schicken Sie Martin-Dieter Herke einfach eine E-Mail: info@unternehmensberatung-herke.de