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Aktualisierte Verwaltungsanweisung: Lieferungen an Drittlandskunden

09.06.2025 08:03 Uhr
Logistik
© Foto: B4LLS/iStock / Getty Images Plus

Durch die aktualisierte Verwaltungsanweisung hinsichtlich der Lieferungen von Kfz-Ersatzteilen und Zubehör an private Abnehmer aus dem Drittland hat das Bundesfinanzministerium die praktische Handhabung nicht unbedingt erleichtert. Ein Überblick

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Kurzfassung
1. Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Verwaltungsanweisung hinsichtlich der Lieferungen von Kfz-Ersatzteilen und Zubehör an private Abnehmer aus dem Drittland veröffentlicht.
2. Auch das Merkblatt der Finanzverwaltung zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr wurde aktualisiert.
3. Nur Container und dauerhaft stillgelegte Fahrzeuge gelten nicht als Beförderungsmittel. Neu ist hierbei die ausdrückliche Nennung der Motorräder, Fahrräder, E-Bikes und Dreiräder - wobei dies bislang auch schon europäischer Rechtsauffassung entsprach.

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Verwaltungsanweisung hinsichtlich der Lieferungen von Kfz-Ersatzteilen und Zubehör an private Abnehmer aus dem Drittland veröffentlicht. Leider wird hierdurch die praktische Handhabung nicht unbedingt erleichtert werden, da die Abgrenzung…

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