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Datenschutz: Mehr Gewissenhaftigkeit

05.02.2018 06:00 Uhr
Marc Störing
Rechtsanwalt Dr. Marc Störing, Partner bei Osborne Clarke
© Foto: Osborne Clarke

Neben dem Umgang mit Mitarbeiterdaten werden in der Branche Kundendaten immer wichtiger. Neue EU-Regeln verlangen von Unternehmen künftig mehr Umsicht und Dokumentation. Bei Verstößen wird es teuer.

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Das Thema Datenschutz wird immer präsenter. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beziehungsweise das neue Bundesdatenschutzgesetz legen jetzt die Latte deutlich höher. Was das bedeutet und auf was der Autohandel achten muss, erklärt Rechtsanwalt Dr. Marc Störing, Partner bei Osborne Clarke, im Interview mit AUTOHAUS.

AH: Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. In welcher Form ist der Autohandel davon betroffen?

M. Störing: Die DS-GVO betrifft nicht etwa lediglich IT-Unternehmen, sondern unabhängig von der Branche jedes Unternehmen. Betroffen sind Unternehmen, soweit sie sogenannte personenbezogene Daten verarbeiten, also Daten über Menschen. Dies tut aber praktisch jedes Unternehmen. Selbst wer nur gewerbliche, aber keine privaten Kunden hat, hat im Zweifel eigene Mitarbeiter. Der Autohandel ist insgesamt also voll betroffen…

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