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Umfrage zu Unfalldatenspeichern: Ein Drittel will Black-Box-Pflicht

24.01.2018 09:30 Uhr
Verkehrsunfall
Laut einer DVR-Umfrage stehen die meisten Deutschen einer Unfalldatenspeicherung im Auto skeptisch gegenüber.
© Foto: Patrick Eberz/SP-X

Eine Black Box im Auto kann helfen, die Schuldfrage bei Unfällen zu klären. In der deutschen Bevölkerung hat die Technik aber keine große Unterstützung.

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Die Deutschen stehen Unfalldatenspeichern im Auto skeptisch gegenüber. Lediglich rund ein Drittel würde den verpflichtenden Einbau einer sogenannten Black Box generell begrüßen, wie eine Umfrage des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) ergeben hat. Weitere 14 Prozent sprechen sich für eine Einbau-Pflicht in beruflich genutzten Autos aus. 42 Prozent wollen, dass Datenspeicher grundsätzlich nur freiwillig eingebaut werden. Zehn Prozent machen keine Angaben. 

Befürworter des Einbaus sehen als Hauptvorteile eine bessere Analyse von Unfällen (85 Prozent), die leichtere Klärung der Schuldfrage (81 Prozent) sowie die Gewinnung von Erkenntnissen für die Unfallforschung (66 Prozent). Gegner befürchten in erster Linie eine Verletzung des Datenschutzes (69 Prozent) sowie technische Manipulationsmöglichkeiten (39 Prozent). (SP-X)

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KOMMENTARE


egonsamu

25.01.2018 - 07:18 Uhr

Wer sein Leben inklusive Autofahren permanent und lückenlos überwachen lassen möchte, sollte das freiwillig tun. Und sich bei einem guten Psychiater eine Dauerbehandlung sichern...


Dieter M. Hölzel

25.01.2018 - 10:02 Uhr

Da wird dann schnell aus einer Fahrlässigkeit, oder groben Fahrlässigkeit, ein Vorsatz, welche dann die Versicherer kostenfrei stellt in der Voll-Teil Kasko. Versicherungsnehmer geraten dann in die Beweispflicht wenn sie den Versicherer verklagen. Rechtsanwälte freuen sich schon darauf ihre Anwaltsgebühren entspr. des Streitwertes zu berechnen.H ä n d e w e g von d e r B L A C K B O X, oder glaubt geneigte Leserschaft dasVersicherungsgesellschaften ihren Kunden was G u t e s tun will???Die meisten Versicherer verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, nach zu lesen in den Vers.-Bedingungen. Wenn 1/3 auf die Pflicht bestehen, sollten genau diese Leute ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr überdenken und auch den Erfindungsreichtum in den Schadenabteilungen a l l e r Versicherer !!!Auch Rechtsschutz Versicherer geben k e i n e Deckungszusage, sobald es sichum Vorsatz, wie vom Kasko Versicherer behauptet, handelt.


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