Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch: Nachfolge

24.11.2025 08:03 Uhr
Nachfolge
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Die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein weitverbreitetes Gestaltungsinstrument bei der Unternehmensnachfolge. Doch die Übertragung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft - ein Überblick!

Kurzfassung
1. Die Rechtsnachfolge unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein beliebtes Mittel der Praxis, um eine geordnete und steuergünstige Unternehmensnachfolge zu gewährleisten.
2. Der Teufel liegt im Detail. Eine genaue Planung der Übertragung ist unerlässlich, um ungewollte Steuerschäden zulasten der Beteiligten zu vermeiden.
3. Zur begünstigten Übertragung eines Betriebs muss der Überträger/Nießbraucher seine Tätigkeit einstellen. Führt er die Tätigkeit fort, ist dies schädlich.

Im Rahmen der geplanten Unternehmensnachfolge ist die Übertragung unter Vorbehalt eines Nießbrauchs ein weitverbreitetes Gestaltungsinstrument. Nach § 6 Abs. 3 EStG können betriebliche Einheiten, also Betriebe oder Mitunternehmeranteile, unentgeltlich zu Buchwerten übertragen und das Aufdecken stiller Reserven vermieden werden. Beteiligte einer solchen Übertragung können natürliche Personen und…

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