Gebrauchtwagen: Transparente Kassendaten
Alle steuerlich relevanten Vorgänge elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen so erfasst und geschützt werden, dass die Dokumentation vollständig ist und nachträglich nicht mehr geändert werden kann.
Seit dem 1. Januar 2020 sind sogenannte elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Ziel dieser Regelung ist, dass steuerrelevante Geschäftsvorfälle später nicht mehr nachträglich so geändert werden können, dass die ursprüngliche Erfassung nicht mehr sichtbar ist. Dabei wird nicht danach unterschieden, ob es sich um ein großes, bilanzierendes Unternehmen oder um einen kleineren Händler handelt, welcher seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. Es sind alle Steuerpflichtige mit elektronischen Kassen betroffen.
Elektronische Aufzeichnungssysteme im Sinne dieser Regelung sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Nicht als elektronische Aufzeichnungssysteme gelten dagegen zum Beispiel Fahrscheinautomaten und Fahrscheindrucker, Kassen- und Parkscheinautomaten der…
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