Recht: Teure Falle Verjährung

10.11.2025 08:03 Uhr
Rechtsanwalt K. Martin Hake
© Foto: Fotostudio Wlosinski

Hat man als Autohaus Leistungen erbracht, ist es wirtschaftlich schädigend, wenn man sein Geld nicht bekommt, weil die entsprechende Forderung in die Verjährung gelaufen ist. Dies ist mit etwas Sorgfalt und Rechtskenntnis meist leicht zu verhindern.

Sinn der Verjährungsvorschriften ist es, dafür zu sorgen, dass man nach einem angemessenen Zeitraum nicht mehr damit rechnen muss, mit irgendwelchen Ansprüchen behelligt zu werden, gegen die man sich mangels noch vorliegender Unterlagen, verblassender Zeugenerinnerungen etc. nicht mehr adäquat verteidigen könnte.

Wann tritt grundsätzlich Verjährung ein? Nach der seit 01.01.2002 in Kraft getretenen großen Schuldrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gilt sowohl für Kaufpreisansprüche als auch für Werklohnansprüche gemäß § 195 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren - und zwar unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist.

Die Verjährung beginnt beim Kaufpreisanspruch mit dem Ende des Jahres zu laufen, in welchem die Übergabe der Kaufsache erfolgte. Werklohnansprüche beginnen mit dem Ende des Jahres zu verjähren, in welchem die Abnahme der…

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