Nachdem der Bundestag am 11.Oktober 2001 die neuen Schuldrechtsbestimmungen zusammen mit dem neuen Gewährleistungsrecht verabschiedet hat, empfiehlt der ZDK ab 01. Januar 2002 neue allgemeine Geschäftsbedingungen für Neu- und Gebrauchtwagen-Bestellungen. Das Kauf- und Werkvertragsrecht wurde zum 1. Januar 2002 völlig neu gestaltet und seit 12. Dezember 2001 liegen jetzt die endgültigen, neuen Empfehlungen des ZDK für NW- und GW- Bestellungen sowie die neuen Reparaturbedingungen für Kraftfahrzeuge vor. Da das BGB insbesondere unter dem Leitgedanken des Verbraucherschutzes grundlegend verändert wurde, ist der Automobilhandel aufgefordert, sich zur Vermeidung unüberschaubarer Haftungsrisiken mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen und die rechtlich einwandfreien Formulare vorrätig zu haben. Ausführliche Informationen zum Thema und die neuen Formulare finden Sie im Online-Shop.
Neue AGB: Formulare jetzt erhältlich
Empfehlungen des ZDK für NW- und GW-Bestellungen sowie die neuen Reparaturbedingungen für Kraftfahrzeuge liegen vor