Am 17. Juli soll die neue GVO verkündet werden. Das teilte Michael Tscherny, Sprecher von EU-Kommissar Mario Monti, heute auf Anfrage von AUTOHAUS mit. Spekulationen, wonach die derzeitige GVO noch verlängert werden solle und neue Verträge für neu einzusetzende Händler etwa erst im nächsten Jahr nötig würden, erteilte er eine klare Absage. Die derzeitige GVO laufe zum 30. September 2002 aus. Händler, die nach dem 1. Oktober eingesetzt werden, müssten einen neuen Vertrag bekommen, welcher der dann geltenden neuen GVO entsprechen müsse. Hinsichtlich der Niederlassungsklausel bestätigte Tscherny die Ausführungen des EU-Parlamentariers Konrad. Die Kommission sei bereit, für den Wegfall der Klausel eine längere Übergangsfrist einzuräumen als für die GVO. Letztere soll nach derzeitigem Kenntnisstand ein Jahr betragen. Auf die Dauer der Übergangsfrist für die Klausel habe sich die Kommission aber noch nicht festgelegt. Das Europaparlament hatte eine Streckung bis zum 1. Oktober 2005 gefordert. Einer nochmaligen, ebenfalls durch das Parlament geforderten Überprüfung, ob der Wegfall der Niederlassungsklausel denn auch wirklich nötig sei, will die EU-Kommission allerdings nicht zustimmen. "Aus Gründen der Planungssicherheit" lehne das Organ eine solche Forderung ab, so Tscherny. Die Betroffenen müssten wissen, was auf sie zukommt. (dp)
Neue GVO soll am 17. Juli verkündet werden
Monti-Sprecher: Keine Verlängerung der jetzigen GVO geplant